Servicebedingungen
Allgemeine Servicebedingungen des Software as a Service (SaaS) Angebot von erpBOX by MAHO GmbH
Vereinbarung zwischen:
• MAHO GmbH, Dentschenstrasse 29, CH – 4207 Bretzwil als Betreiberin der Dienstleistung erpBOX (im Folgenden schlicht „MAHO“ genannt)
und
• jeder natürlichen oder juristischen Person, welche beabsichtigt, die Dienstleistung erpBOX in Anspruch zu nehmen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
Diese Servicebedingungen gelten für alle bei MAHO eingehenden Aufträge, unabhängig davon, ob sie von Gewerbetreibenden, Kaufleuten, Unternehmen oder Privatpersonen erteilt werden.
Die auf https://www.erpbox.ch und/oder den angeschlossenen Websites veröffentlichten Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und können von MAHO jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Annahme der Servicebedingungen kommen durch die Nutzung der Onlinedienste durch den Auftraggeber zustande.
I. Begriffsbestimmungen
Browser: Software, die zum Navigieren in IT-Netzwerken und deren Datenbanken, insbesondere im Internet, verwendet wird.
Client-Administrator: Eine kompetente Person, die die administrativen Funktionen von erpBOX ausübt.
Auftraggeber: Jede natürliche oder juristische Person, die zur kostenlosen oder kostenpflichtigen Nutzung der erpBOX-Software gemäss den Servicebedingungen registriert ist.
Vertrag: In seiner Gesamtheit betrachtet, die Registrierung des Auftraggebers auf den erpBOX-Webseiten und der dazugehörigen Online-Hilfe im Hinblick auf die Nutzung von erpBOX in Übereinstimmung mit den Servicebestimmungen.
erpBOX: Alle von MAHO unter www.erpbox.ch angebotenen Softwaredienste und -pakete, die vom Auftraggeber über Internettechnologie genutzt werden können.
Hoster: Unternehmen, bei welchem MAHO das Hosting der erpBOX-Infrastruktur angemietet hat.
Identifikator: Die Sammlung von Daten, die der „Benutzer-ID“ und dem „Passwort“ entsprechen, die für jeden Benutzer notwendig sind, um sich mit der erpBOX-Plattform zu verbinden.
Passwort: Die Sammlung von Zeichen und Zahlen (fest oder einmalig verwendbar), die mit der Benutzer-ID verbunden ist, die für die Verbindung des Auftraggebers mit der erpBOX-Plattform erforderlich ist.
Produkt und/oder Dienstleistung: Alle SaaS-artigen Produkte oder Dienstleistungen, die dem Auftraggeber der MAHO auf Websites wie https://www.erpbox.ch, https://www.cyberzone.ch und weiteren Websites angeboten werden, auf denen die MAHO SaaS-Lösungen anbietet und auf denen diese Dienstleistungen abgerufen werden können. Diese Websites werden im Folgenden zusammenfassend als „SaaS-Websites“ bezeichnet.
Registrierung: Handlung eines Auftraggebers, die darin besteht, dass er seine Daten zum Zwecke der Nutzung einer oder mehrerer SaaS Dienstleistungen auf kostenloser oder kostenpflichtiger Basis angibt. Die Registrierung und die Nutzung des Dienstes sind einem Dienstauftrag gleichzusetzen.
Benutzer: Die namentliche Bezeichnung einer natürlichen Person, die erpBOX über einen Identifikator nutzt.
II. Ausführung, Tarife, Zahlung
2.01 – von MAHO angebotene Dienstleistungen
(a) MAHO stellt seinem Auftraggeber kostenlos oder gegen Bezahlung den Zugang zu einigen Open-Source-Programmen (wie z.B. Dolibarr ERP & CRM) zur Verfügung, die über das Internet bereitgestellt werden und über einen Webbrowser zugänglich sind. Neben der Bereitstellung von Software stellt MAHO auch Speicherplatz für jeden Auftraggeber zur Verfügung, um seine Daten zu speichern und darauf zuzugreifen. Die Grösse dieses Speicherplatzes ist auf der Seite „Tarife“ der jeweiligen SaaS-Webseiten explizit angegeben. Wenn die von MAHO angegebene Speicherkapazität überschritten wird, wird dies dem Auftraggeber gemäss den geltenden Servicebedingungen und den auf den jeweiligen SaaS-Websites veröffentlichten Tarifen an dem Tag, an dem die Überschreitung gemeldet wird, in Rechnung gestellt.
(b) Die Software kann durch Verbesserungen oder Updates geändert werden, ohne dass der Auftraggeber vorher darüber informiert wird.
(c) MAHO behält sich das Recht vor, die Bereitstellung einer bestimmten Dienstleistung einzustellen. Zahlende Auftraggeber werden umgehend darüber informiert und haben für die verbleibende Vertragslaufzeit weiterhin Zugang zu diesem Dienst oder werden mindestens 3 Monate vorher benachrichtigt, bevor der Zugang zum Dienst endgültig eingestellt wird.
(d) Um Spamming zu bekämpfen, ist die Nutzung von erpBOX standardmässig auf 100 ausgehende E-Mails pro Tag beschränkt. Wir empfehlen explizit die Verwendung des SMTP des E-Mail-Providers des Auftraggebers, damit können unbeschränkt E-Mails versandt werden.
2.02 – Zugang zu den Diensten
Der Zugang zu den von MAHO erbrachten Dienstleistungen setzt voraus, dass sich der Auftraggeber auf der entsprechenden Website der SaaS-Websites registriert und diese Servicebedingungen akzeptiert.
(a) Erstellung eines Auftraggeberkontos
Für jede Dienstleistungsbestellung bei MAHO muss der Auftraggeber ein Auftraggeberkonto mit seinen Daten anlegen, die korrekt und auf dem neuesten Stand sein müssen.
(b) Auftragsbestätigung
MAHO bestätigt dem Auftraggeber unverzüglich per E-Mail, dass sie den Auftrag erhalten hat und dass die Dienstleistung zu den unten beschriebenen Bedingungen ausgeführt wird.
(c) Ausführung der Bestellung
Die Dienstleistung wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, nachdem MAHO das Auftraggeberkonto aktiviert hat.
(d) Zugang zu den Dienstleistungen, Identifikatoren
Nach der Aktivierung sind die Dienstleistungen über die per E-Mail an den Auftraggeber gesendeten Links mit eindeutigen Identifikatoren von erpBOX zugänglich, die es ihm ermöglichen, sich mit seiner Instanz zu verbinden. MAHO kann jederzeit die Art und Weise, wie sich der Auftraggeber mit dem System verbindet, überprüfen. Im Falle einer unangemessenen Nutzung der Identifikatoren, d.h. wenn zu viele Verbindungen mit demselben Identifikator von mehreren Benutzern hergestellt werden, kann MAHO diese zusätzlichen Benutzer in Rechnung stellen und/oder das Konto sperren, falls der Auftraggeber sich weigert, für die unangemessene Nutzung seiner Instanz zu bezahlen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die von MAHO verwendeten Techniken in einem komplexen Bereich der Informationstechnologie angesiedelt sind. MAHO verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen, die Dauer und Anzahl der Unterbrechungen des Dienstes für die Wartung oder Aktualisierung so weit wie möglich zu begrenzen.
Es liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers, sich gegen solche Risiken abzusichern. MAHO haftet nicht für etwaige Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch die Nichtverfügbarkeit der Dienste entstehen. MAHO behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber importierte Dateien, die als technisch inkompatibel mit den Servern oder als schädlich für deren Leistung erachtet werden, auf ihren Servern nicht zuzulassen.
e) Verwaltung von zusätzlichen Identifikatoren
Bei der Registrierung und Eröffnung eines Kundenkontos wird ein einziger Identifikator für den Auftraggeber erstellt. Der Auftraggeber kann jedoch, wenn er dies wünscht, zusätzliche Identifikatoren (Benutzer-IDs) anlegen, um mehreren Personen den Zugang zu den dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Diensten einschliesslich des Zugangs zu seinen Daten zu ermöglichen. Der Client-Administrator kann diese jederzeit anlegen und löschen, indem er sich mit dem Verwaltungstool seiner Instanz unter der ihm nach der Registrierung per E-Mail bestätigten Adresse verbindet. Das Anlegen oder Löschen von zusätzlichen Identifikatoren ändert weder die Registrierungsdaten noch die Vertragslaufzeit. Es kann eine unbegrenzte Anzahl von zusätzlichen Identifikatoren erstellt werden. Die Nutzung des Dienstes durch alle vom Auftraggeber angelegten Benutzer wird jedoch gemäss den geltenden Tarifen, die auf den SaaS-Webseiten angezeigt werden, in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Benutzer wissen, dass sie die abonnierten Dienste auf einer zahlenden Basis nutzen.
(f) Änderungen der Registrierung
Der Auftraggeber kann die Änderung seiner Registrierungsdaten über contact@erpbox.ch beantragen.
2.03 – Tarife, Abrechnung
(a) Tarife
Die Tarife für die von MAHO bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen sind auf der SaaS-Website angegeben. MAHO behält sich das Recht vor, Werbeangebote zu machen, die für einen ausdrücklich auf der Website angegebenen Zeitraum gültig sind, solche Werbeangebote dürfen nicht als Teil der Tarifstruktur ausgelegt werden. Die Tarife sind in CHF angegeben und verstehen sich inkl. der Schweizerischen Mehrwertsteuer. MAHO behält sich das Recht vor, seine Tarife jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Auftraggeber werden per E-Mail und/oder online über Änderungen der Tarife informiert. Die neuen Tarife treten für neue Auftraggeber zum Zeitpunkt ihrer Registrierung in Kraft und für bestehende Auftraggeber, sobald die neuen Tarife in Kraft treten.
- MAHO behält sich das Recht vor, neue Steuern oder die Erhöhung bestehender Steuersätze sofort zu erheben.
- Die auf der Website von erpBOX angegebenen Tarife enthalten weder die Kosten für den Internetzugang noch die Kosten für die Telefonleitung; diese Kosten muss der Auftraggeber selbst tragen. Der Auftraggeber ist für seinen Internetanschluss selbst verantwortlich.
- MAHO haftet nicht für die Qualität der vom Internet Service Provider angebotenen Verbindung.
- Die von MAHO erbrachten Standarddienstleistungen sind zu Beginn des Monats, in dem die Dienstleistung in Anspruch genommen wird, im Voraus zu bezahlen. Der Auftraggeber ist allein für die Zahlung aller aufgrund des MAHO-Vertrags fälligen Beträge verantwortlich. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Nichtbezahlung aller oder eines Teils einer Rechnung bei Fälligkeit automatisch und ohne vorherige Ankündigung folgendes auslösen kann:
— die Aufforderung zur sofortigen Zahlung aller vom Auftraggeber noch geschuldeten Beträge, unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise.
— alle laufenden Dienstleistungen für den Auftraggeber, gleich welcher Art, auszusetzen, unbeschadet des Rechts der MAHO, den Vertrag zu kündigen.
— den Auftraggeber davon auszuschliessen, neue Dienste zu abonnieren oder bestehende zu verlängern.
— der MAHO die Möglichkeit gibt, das Kundenkonto innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit der unbezahlten Rechnung zu sperren. Die Instanz bleibt noch während der folgenden 30 Tage suspendiert, bevor die Benutzerdaten gelöscht werden.
(b) Abrechnung
MAHO stellt eine Rechnung auf der Grundlage der abonnierten Dienste und der Nutzung aus. Der Auftraggeber kann Rechnungen auf folgende Weise bezahlen:
- Per Banküberweisung: Zahlbar nach Erhalt der Rechnung als PDF per E-Mail an das darin erwähnte Bankkonto
- Per Kreditkarte: Zahlbar nach Erhalt der Rechnung als PDF per E-Mail. Die Zahlungsabwicklung erfolgt via PayPal
- Alle von MAHO ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug behält sich die MAHO das Recht vor, den Zugang des Auftraggebers zu seinen Diensten zu sperren, bis der gesamte fällige Betrag bezahlt ist. Darüber hinaus behält sich die MAHO das Recht vor, den Vertrag zu beenden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, MAHO über jede Änderung seiner Post- oder Bankverbindung oder jeder anderen für die ordnungsgemässe Ausführung der von MAHO angebotenen Dienstleistungen erforderlichen Informationen zu informieren. Jede Rechnung, die nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt bleibt, wird automatisch und ohne Vorankündigung mit Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. belastet. Es sind zudem pro Mahnung CHF 20.00 Umtriebsgebühren geschuldet.
- Jede Unstimmigkeit des Auftraggebers in Bezug auf die Rechnung oder die Art der Dienstleistungen muss innerhalb von 10 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung erklärt und über den E-Mail-Supportdienst der MAHO oder per Einschreiben an die MAHO gesendet werden. Fehlt ein solches Schreiben, gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert.
III. Laufzeit, Verlängerung, Beendigung des Vertrages
3.01 – Laufzeit und Erneuerung
Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem sich der Auftraggeber auf den SaaS-Websites registriert. Der Vertrag wird stillschweigend durch die Zahlung der Voraus-Rechnung verlängert.
3.02 – Vertragskündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Kündigungsfrist formlos per E-Mail auf das Ende einer Rechnungsperiode kündigen. MAHO bestätigt jede eingegangene Kündigung. Die Kündigung kann auch per Einschreiben erfolgen und muss spätestens am letzten Tag der Rechnungsperiode bei der MAHO eintreffen.
- MAHO verpflichtet sich, die Daten des Auftraggebers, dessen Vertrag gekündigt wurde, für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Datum der rechtswirksamen Kündigung aufzubewahren; danach kann MAHO die Daten vernichten, ohne dass dem Auftraggeber gegenüber ein Schadensersatzanspruch entsteht oder MAHO zu einer Entschädigung verpflichtet werden kann.
- Alle Beträge, die für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von SaaS-Produkten und -Dienstleistungen fällig sind, bleiben fällig und müssen vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Vertragsbeendigung bezahlt werden.
3.03 – Vertragskündigung aus anderen Gründen
MAHO behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit einseitig zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Auftraggeber wird hierüber per Einschreiben informiert und hat für maximal 10 Tage ab dem Datum der Kündigung Zugang zum Dienst.
MAHO speichert die Daten des Auftraggebers 30 Tage lang, danach kann MAHO die Daten vernichten, wofür der Auftraggeber keinen Schadenersatz oder eine Entschädigung verlangen kann.
IV. Garantien, Verpflichtungen und Haftungen
4.01 – Garantien
(a) MAHO übernimmt keine Garantie für die Leistung der von ihr angebotenen Dienste. Die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte SaaS-Software gilt als „wie sie ist“, was bedeutet, dass sie nicht speziell an einen bestimmten Zweck angepasst wurde. Die Standardversionen dieser Software erfüllen eine bestimmte Anzahl von Anforderungen, decken aber möglicherweise nicht alle spezifischen Bedürfnisse eines bestimmten Auftraggebers ab. Der Auftraggeber ist daher dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die von MAHO angebotenen Dienste seinen tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen und hat dafür alle notwendigen Abklärungen zu treffen.
(b) MAHO garantiert nicht, dass der Dienst frei von Anomalien oder Fehlern ist oder dass etwaige Anomalien oder Fehler korrigiert werden oder dass der Dienst ohne Unterbrechung oder Ausfall funktioniert oder dass er mit einer bestimmten Hardware oder Konfiguration kompatibel ist, die nicht ausdrücklich von MAHO angegeben wird.
4.02 – Verpflichtungen
(a) Zugang zu den Dienstleistungen
Der Auftraggeber erkennt an, dass MAHO Dienstleistungen erbringt, die auf komplexer Informationstechnologie beruhen, und dass daher die vertragliche Verpflichtung von MAHO auf einer Best-Effort-Basis besteht. Im Rahmen dieser Servicevereinbarung verpflichtet sich MAHO, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen, die dem Stand der Technik entspricht. MAHO wird sich bemühen, einen 24/7-Zugang zu bieten, ausser im Fall von höherer Gewalt, im Fall von Pannen, Hosterausfällen oder Wartungsarbeiten, die für den ordnungsgemässen Betrieb der Dienstleistungen und Geräte erforderlich sind.
MAHO wird alle möglichen Massnahmen ergreifen, um eine ausreichende Qualität des Zugangs zu gewährleisten. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die auf der Serverplattform eingesetzte Software in einem besonders komplexen Bereich der Informationstechnologie begründet ist und dass sie nach dem gegenwärtigen Wissensstand weder abschliessend getestet noch durch Erfahrung nachgewiesen werden kann, dass alle Nutzungsmöglichkeiten abgedeckt sind. Der Auftraggeber akzeptiert daher das Risiko, dass die Serverplattform unvollkommen oder nicht verfügbar sein kann, ohne dass diese Unvollkommenheit oder Nichtverfügbarkeit eine Toleranz seitens MAHO impliziert.
(b) Unterbrechung des Dienstes
Der Service kann für Software-Updates (z.B. Installation einer neuen Software, Installation einer neuen Software-Version mit wichtigen Änderungen an der Datenbank usw.) höchstens dreimal pro Monat kurzfristig unterbrochen werden – solche Arbeiten werden üblicherweise Nachts durchgeführt. Falls unbedingt erforderlich, behält sich MAHO das Recht vor, den Dienst zu unterbrechen, um technische Wartungsarbeiten oder Verbesserungen vorzunehmen, um den ordnungsgemässen Betrieb seiner Dienste zu gewährleisten, unabhängig von Zeitpunkt und Dauer des Eingriffs. Dienstunterbrechungen zu diesem Zweck berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.
(c) Backups
MAHO erstellt automatisch tägliche Backups, welche für 7 Tage aufbewahrt werden.
MAHO verpflichtet sich, alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um den materiellen Schutz der Daten zu gewährleisten. MAHO haftet jedoch nicht für den Verlust von Daten des Auftraggebers.
4.03 – Haftung der MAHO
MAHO kann unter keinen Umständen direkt oder indirekt für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten entstehen aufgrund von:
- der Nutzung von Daten, die über das Internet zugänglich sind
- der Nutzung eines SaaS-Dienstes, ungeachtet der Ursache
- eine durch die unsachgemässe Nutzung des Dienstes durch den Auftraggeber verursachte Störung
- die Nichtverfügbarkeit oder die Störung eines Dienstes, unabhängig von der Ursache
MAHO haftet daher nicht für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung eines Dienstes entstehen. Es steht dem Auftraggeber frei, eine Versicherung abzuschliessen, die diese Art von Risiko abdeckt. Die Auftraggeber und Benutzer von erpBOX entbinden MAHO, ihre Subunternehmer und Partner von jeglicher Haftung. Falls MAHO haftbar gemacht werden sollte, darf eine eventuelle Entschädigung den Betrag der für das beanstandete Produkt oder die beanstandete Dienstleistung in Rechnung gestellten Leistungen nicht überschreiten. Der Auftraggeber erklärt, dass er sich der Risiken und Nutzungsgrenzen des Internets voll bewusst ist.
MAHO kann für Folgendes nicht haftbar gemacht werden:
- Viren, die die Daten oder die Software des Auftraggebers verunreinigen, wobei der Auftraggeber dafür verantwortlich ist, sich vor Viren zu schützen.
- böswilliges Eindringen Dritter in die vom Auftraggeber abonnierten Dienste, trotz der von MAHO getroffenen angemessenen Sicherheitsmassnahmen.
- Betrügerische Verwendung von Passwörtern, vertraulichen Codes oder anderen vertraulichen Informationen, die den Auftraggeber betreffen können.
4.04 – Vertraulichkeit, Datenschutz
In keinem Fall haben MAHO oder ihre Partner das Recht, die vom Benutzer durch die Nutzung des SaaS-Dienstes eingegebenen Daten weiterzugeben, zu verkaufen oder zu kommerziellen Zwecken zu verwenden. Beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.
V. Verpflichtungen des Auftraggebers
(a) Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass er die notwendige Ermächtigung, Autorität und Fähigkeit hat, die Verpflichtungen in diesem Vertrag zu vereinbaren und auszuführen.
(b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, MAHO bei der Registrierung und bei jeder Änderung der Registrierung genaue und aktuelle Angaben zu seiner Person oder seinem Unternehmen mitzuteilen.
(c) Der Auftraggeber ist vollständig und allein für die Verwendung der Identifikatoren verantwortlich, die für die Nutzung der von ihm abonnierten SaaS-Dienste erforderlich sind. MAHO haftet nicht für eine rechtswidrige oder betrügerische Nutzung der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Identifikatoren. Die Identifikatoren und ihre Weitergabe werden als vertraulich betrachtet. Der Auftraggeber ist, unter Ausschluss von MAHO, allein verantwortlich für jede vermutete Offenlegung eines Kennworts, ob absichtlich oder nicht.
(d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, MAHO innerhalb von 7 Tagen über jede Änderung seiner Situation und innerhalb von 24 Stunden über den Verlust eines Passworts zu informieren.
(e) Der Auftraggeber ist vollständig und allein verantwortlich für die Daten, die er in der erpBOX überträgt und abfragt und die allen Administratoren und autorisierten Nutzern des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, insbesondere solche der Informationstechnik, der Dateien, des Datenschutzes und des geistigen Eigentums sowie der Rechte Dritter einzuhalten und insbesondere alle erforderlichen Erklärungen gegenüber den Datenschutzbehörden abzugeben. Der Auftraggeber haftet daher allein für die Verwendung der Daten, die er über die SaaS-Websites und deren Subdomains verbreitet und abruft. Die Nutzung der Plattform für Spamming ist vollständig untersagt.
(f) Der Auftraggeber erklärt, dass er alle rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Eigentum an seinen Diensten ergeben, in vollem Umfang akzeptiert, und MAHO darf in dieser Hinsicht aus keinem Grund tätig werden, insbesondere im Falle eines Verstosses gegen Gesetze oder Vorschriften, die für die Dienste des Auftraggebers gelten. Die Nichteinhaltung der in den Servicebedingungen genannten Punkte durch den Auftraggeber und insbesondere jede Handlung, die eine zivil- und/oder strafrechtliche Haftung nach sich ziehen kann, gibt MAHO das Recht, ihre Dienstleistungen für den Auftraggeber sofort und ohne Vorankündigung einzustellen und den Vertrag automatisch und unverzüglich zu kündigen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz und Zinsen, das MAHO geltend machen kann.
(g) Der Auftraggeber muss die Software von MAHO gemäss den Spezifikationen in den Servicebedingungen oder in der Online-Hilfe für die bereitgestellte Software verwenden.
(h) Der Auftraggeber erkennt an, dass er sich vergewissert hat, dass die Dienstleistung für seine Bedürfnisse geeignet ist und dass er von MAHO alle notwendigen Informationen und Ratschläge erhalten hat, um diesen Vertrag unter allen Umständen zu akzeptieren. Darüber hinaus erkennt der Auftraggeber an, dass er von MAHO vollständig über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen gemäss den Bedingungen dieser Servicebedingungen informiert wurde.
(i) Der Auftraggeber handelt als unabhängiges Unternehmen und trägt folglich alle Risiken, die sich aus seiner Tätigkeit ergeben. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die abonnierten Dienste, den Inhalt der übermittelten, verbreiteten oder gesammelten Informationen und Dateien, deren Nutzung und Aktualisierung.
(j) Jede Reklamation und/oder Streitigkeit des Auftraggebers gegenüber MAHO muss vom Auftraggeber spätestens 48 Stunden nach dem auslösenden Ereignis, bzw. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung eingereicht werden, andernfalls verfällt sie.
VI. Höhere Gewalt
Für die Zwecke dieser Servicebedingungen wird höhere Gewalt definiert als ein unvorhergesehenes und/oder unabwendbares Ereignis, das ausserhalb der Kontrolle von MAHO liegt, wie z. B. ein Ausfall des Hosters. Wenn höhere Gewalt die Ausführung des SaaS-Dienstes oder einer Verpflichtung von MAHO aus diesen Servicebedingungen verhindert, einschränkt oder stört, ist MAHO von der Ausführung den betreffenden Verpflichtungen befreit. In einem solchen Fall kann MAHO die Aufhebung dieser Servicebedingungen verlangen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein und mit dem Recht auf alle zum Zeitpunkt des Aufhebungsantrags fälligen Beträge.
Unter allen Umständen muss die säumige Partei, die von der höheren Gewalt betroffen ist, die andere Partei über die Wahrscheinlichkeit der Beendigung oder des erneuten Auftretens dieser höheren Gewalt informieren, und die Verpflichtungen aus diesen Servicebedingungen werden für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.
VII. Allgemeine Bestimmungen
7.01 – Gültigkeit
(a) Diese Servicebedingungen ersetzen alle anderen früheren Angebote und Vereinbarungen, die denselben Gegenstand betreffen. Die Nichtigkeit einer Klausel aufgrund eines Gesetzes, einer Vorschrift oder eines Urteils eines zuständigen Gerichts in einem Streitfall hat nicht die Nichtigkeit der übrigen Klauseln zur Folge, die mit voller Kraft und Wirkung für beide Parteien fortbestehen.
(b) Keine Bestimmung dieser Servicebedingungen gilt als von einer der Parteien aufgehoben, erweitert oder geändert, es sei denn, eine solche Änderung wurde zuvor schriftlich bekanntgegeben und von den bevollmächtigten Mitarbeitern oder Vertretern der Parteien als Nachtrag zu diesen Servicebedingungen unterzeichnet, in dem die Entscheidung zur Aufhebung, Erweiterung oder Änderung der Anwendung der betreffenden Klausel ausdrücklich genannt wird.
(c) Das Versäumnis von MAHO, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt auf eine bestimmte Klausel dieser Servicebedingungen zu berufen, und/oder das Versäumnis des Auftraggebers, eine bestimmte Verpflichtung zu erfüllen, kann nicht als Verzicht von MAHO auf ihr Recht ausgelegt werden, sich auf eine Klausel oder eine Verpflichtung zu berufen. Benachrichtigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Servicebedingungen müssen an den jeweiligen Sitz der Parteien gesendet werden.
(d) Folglich können die Servicebedingungen durch keine besonderen Bedingungen ersetzt werden, es sei denn, MAHO hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Jede gegenteilige Bestimmung, auf die sich der Auftraggeber beruft, gilt für MAHO nicht, es sei denn, MAHO hat ihr ausdrücklich zugestimmt, unabhängig davon, wann sie dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht wurde.
7.02 – Kommunikation
Für alle elektronischen Nachrichten, die zwischen dem Auftraggeber und MAHO ausgetauscht werden, sind das Datum und die Uhrzeit des MAHO-Servers massgebend. Diese Informationen werden von MAHO während der gesamten Dauer des Dienstleistungsverhältnisses mit dem Auftraggeber gespeichert. Alle Benachrichtigungen und Mitteilungen gemäss den Allgemeinen Bedingungen gelten als ordnungsgemäss zugestellt, wenn sie per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden:
- Für MAHO: MAHO GmbH, Dentschenstrasse 29, CH 4207 Bretzwil
- Für den Auftraggeber: Die der MAHO bekanntgegebene Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse
VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.01 – Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Sämtliche Informationen oder Daten, ihre Nutzung und die Anmeldung zur Website, sowie sämtliches mit der Website zusammenhängendes Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand, soweit rechtlich zulässig, ist das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost, CH 4450 Sissach.
8.02 – Datenschutz
Auftraggeber und potenzielle Auftraggeber, die MAHO personenbezogene Daten übermittelt haben, haben das Recht, auf die sie betreffenden Informationen zuzugreifen, sie zu korrigieren, zu ändern und zu löschen. Alle Kunden und Interessenten können dieses Recht ausüben, indem sie sich schriftlich an MAHO GmbH, Datenschutzbeauftragter, Dentschenstrasse 29, CH – 4207 Bretzwil wenden.
Dolibarr ist eine Marke von Laurent Destailleur und der Dolibarr-Stiftung
Die Dolibarr ERP & CRM Software ist unter der GPL auf der Webseite www.dolibarr.org erhältlich.